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ISR 8, August 2018, Seite 289

Sperrwirkungen – Nationales Recht und Abkommensrecht, allgemeines und spezielles Recht im Widerstreit

Dietmar Gosch

Seit geraumer Zeit wird darüber diskutiert, ob die steuerrechtliche Einkünftekorrektur bei Geschäftsbeziehungen in grenzüberschreitenden Konzernstrukturen nur den Verrechnungspreis betrifft, also die Angemessenheit „der Höhe nach“, oder auch die übrigen Vertragsbedingungen „dem Grunde nach“. Decken sich die abkommensrechtlichen und die nationalen Korrekturnormen? „Sperren“ Art. 9 Abs. 1 (und auch Art. 7 Abs. 2) OECD-MA die Anwendungsreichweite insbesondere von § 1 Abs. 1 AStG? Der BFH nimmt bislang Letzteres an. Das BMF wehrt sich mittels eines Nichtanwendungserlasses. In das Feuer der Diskussion ist neuer Zunder durch den Beschluss des BVerfG zum Treaty override vom Dezember 2015 gelangt. Der nachfolgende Beitrag geht den alten und neuen Fragen dazu auf die Spur.

There is an ongoing discussion whether the correction of revenues of business relations amongst related entitites within cross border transcations are just a matter of valuation or recognition, too. Are the national correction rules in line with those of double tax agreements? Does Art. 9 of the OECD Model Tax Convention on Income and Capital (and Art. 7 sec. 2 as well) lock the application of the national correction rule ...

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