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GesRZ 5, Oktober 2014, Seite 267

Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014

Der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz, das Privatstiftungsgesetz, das SE-Gesetz, das Vereinsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden sollen (Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014, RÄG 2014), dient in erster Linie zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Jahresabschluss, den konsolidierten Jahresabschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates, ABl L 182 vom , S 19. Diese Richtlinie basiert weitgehend auf der bisherigen Vierten Richtlinie (78/660/EWG) und der Siebten Richtlinie (83/349/EWG). Ungeachtet dessen schreibt die Richtlinie 2013/34/EU in verschiedenen Bereichen Neuerungen und Ergänzungen vor, die mit dem RÄG 2014 in Österreich umgesetzt werden sollen. Die wesentlichen Eckpunkte des RÄG 2014 sind:

  • Nach dem RÄG 2014 sollen Anhangsangaben künftig nach einem Bottom-up-Ansatz kodifiziert werden, sodass im Wesentlichen eine Regelung Ausgangspunkt für alle Unternehmen ist. Diese Vorschrift wird...

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