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Die Nichtigkeitsklage in Steuersachen vor den Gerichten der Europäischen Union
Bei der Behandlung des unionsrechtlichen Rechtsschutzes steht im Steuerrecht zumeist das Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art 267 AEUV im Fokus. Was jedoch die Überprüfung europäischer Steuerrechtsakte auf ihre Rechtmäßigkeit betrifft, so weist dieses indirekte Kontrollverfahren eine Reihe wesentlicher Schwächen auf. Eine Vorlage an den EuGH kann vom Kläger etwa gar nicht erzwungen werden, er kann sie nur in einem oftmals langwierigen nationalen Verfahren anregen. Art 47 GRC verlangt aber nach einem ausreichend wirksamen Rechtsschutz der von Unionsrechtsakten Betroffenen. Dies lenkt den Blick auf die in Art 263 AEUV vorgesehene Nichtigkeitsklage, mit der Akte des Unionsrechts – unter näher zu untersuchenden Voraussetzungen – direkt vor den Unionsgerichten (EuGH oder EuG) bekämpft werden können. Tatsächlich wurden zuletzt solche Nichtigkeitsklagen gemäß Art 263 AEUV gegen zwei prominente Akte steuerlicher Unionsgesetzgebung eingebracht. Zum einen wird der durch eine Notverordnung der EU (im Folgenden: Notfall-VO) im Oktober 2022 eingeführte Solidaritätsbeitrag für Öl-, Kohle- und Gasunternehmen („Übergewinnsteuer“) bekämpft. Zum anderen wehren sich Betroffene gegen die GloBE-RL, mi...