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GesRZ 2, April 2016, Seite 100

Zwischenausschüttungen bei der GmbH

Ein kleiner Beitrag zur Deregulierung des Kapitalschutzrechts

Hanns F. Hügel

Österreich hat in den letzten Jahren seine gute Position in den internationalen Standort-Rankings eingebüßt. Nachteilig ist zunächst die Belastung der Unternehmen durch hohe Steuern. Hinzu kommt der hohe Grad der Regulierung. Mit diesem Phänomen sind Unternehmen und deren Berater fast täglich, vor allem im Gewerberecht, Betriebsanlagenrecht, Umweltrecht, Arbeitnehmerschutzrecht, Datenschutzrecht, um nur die wichtigsten Gebiete zu nennen, konfrontiert. Doch auch Teile des Gesellschaftsrechts sind überreguliert, namentlich das Kapitalschutzrecht. Dazu zählt die Beschränkung der Gewinnverteilung bei der GmbH auf den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn (§ 82 Abs 1 GmbHG). Dieser Beitrag untersucht zunächst, wie dennoch Zwischenausschüttungen durchgeführt werden können. Ferner soll ein rechtspolitischer Beitrag zur Deregulierung im Wege der Zulassung von Vorabausschüttungen aus dem laufenden Gewinn geleistet werden.

I. Überreguliertes Kapitalschutzrecht

Im Kapitalschutzrecht zeichnen Gesetzgebung sowie Rechtsfortbildung durch Fachschrifttum und Gerichte für ein Regelgeflecht verantwortlich, dessen einengende Dichte die Unternehmenspraxis täglich behindert, international ohne Beispiel ist und de...

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