Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung
1. Aufl. 2016
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S. 72I. Einleitung
Ausgangspunkt des von den Autoren am in Graz im Rahmen der Praxisreihe WIS 2015 gehaltenen Vortrags war die OGH-Entscheidung 2 Ob 225/07p vom .
Die Entscheidung ist prominent und hat in der Literatur ein enormes Echo gefunden; nicht nur Befürworter finden sich in der Reihe der Kommentatoren.
Der gegenständliche Beitrag nimmt die Entscheidung als Datum hin und beschäftigt sich mit daraus entstehenden Folgefragen für Nicht-Kapitalgesellschaften, dh Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (nachstehend kurz auch „verdeckte“ oder „unechte Kapitalgesellschaft“ , „kapitalistische Personengesellschaft“ bzw „GmbH & Co KG im engeren Sinn“). Daneben werden einige aktuelle Tendenzen des Kapitalerhaltungsrechts beleuchtet; auch erfolgt ein kurzer Brückenschlag zum Insolvenzanfechtungsrecht.
Der OGH hat während Endredigierung dieses Beitrags neuerlich die Anwendung der Kapitalerhaltungsvorschriften der § 82 ff GmbHG in der GmbH & Co KG im engeren Sinn bejaht und die Entscheidung 2 Ob 225/07p bestätigt (). Diese Entscheidung konnte nur noch kurz berücksichtigt werden (vgl II.A.2. aE).