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GesRZ 2, April 2016, Seite 88

Frei nach Grillparzer: Des Bestimmtheitsgrundsatzes Glück und Ende

Michael Enzinger

Heinz Krejci hat im Jahr 1990 jener Habilitationskommission der Wiener Fakultät angehört, die meine Schrift „Mehrheitsbeschlüsse bei Personengesellschaften“ angenommen hat. Das zentrale Postulat war, dass der Bestimmtheitsgrundsatz als Instrument des Minderheitenschutzes bei Personengesellschaften weder von seiner dogmatischen Begründung noch den praktischen Ergebnissen her eine taugliche Grundlage dafür abgibt, Minderheitsgesellschafter bei Personengesellschaften vor willkürlicher Stimmrechtsausübung bei Gesellschafterbeschlüssen zu schützen. Die Zeit danach war von literarischen Kontroversen und schwankender Judikatur geprägt. Vor Kurzem und fast genau ein Vierteljahrhundert später hat der BGH einen vorläufigen Schlussstrich gezogen: Mit der Entscheidung vom , II ZR 84/13, hat der BGH in Abkehr von seiner bisherigen Rspr – und nicht wie im amtlichen Leitsatz angegeben „in Fortführung“ der Otto-Entscheidung – ausgesprochen, dass dem früheren Bestimmtheitsgrundsatz bei der Beurteilung der formellen Legitimation einer Mehrheitsentscheidung keine Bedeutung mehr zukomme. Diese in der Literatur in der Zwischenzeit lebhaft erörterte Entscheidung ist Anlass genug dafür, die ver...

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