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GesRZ 2, April 2016, Seite 78

Die Unternehmereigenschaft des Gesellschafters

Das KSchG im Spannungsfeld des Trennungsprinzips

Nikolaus Arnold

Heinz Krejci bildet mit über 450 wissenschaftlichen Publikationen auf den Gebieten des Zivilrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Konsumentenschutz- und Bauvertragsrechts, des Versicherungsrechts sowie des Arbeits- und Sozialrechts ein besonders weites Spektrum auf höchstem wissenschaftlichem Niveau ab. Gerade auch die interdisziplinäre Aufbereitung von Rechtsfragen stellt für die Praxis einen besonderen Mehrwert dar. Die Praxisnähe des Jubilars zeigt sich auch in seinen vielfältigen außeruniversitären Leitungspositionen. Der Autor versucht in diesem Beitrag, zwei Themengebiete, nämlich Gesellschaftsrecht und KSchG, in denen der Jubilar führende Kommentare verfasst hat und sich im Rahmen seiner wissenschaftlichen Betätigung sehr intensiv beschäftigt hat, zu verbinden.

I. Definition des Unternehmers in § 1 Abs 2 KSchG

Das KSchG gilt für Rechtsgeschäfte, an denen einerseits ein Unternehmer iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG und andererseits ein Verbraucher iSd Z 2 leg cit beteiligt sind. Der Unternehmensbegriff wird in § 1 Abs 2 KSchG definiert. Nach § 1 Abs 2 KSchG ist ein Unternehmen jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Insoweit deckt sich diese Definition im Wesentli...

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