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Pfändbarkeit von Jubiläumsgeldern
Etliche Kollektivverträge sehen die Zahlung von Jubiläumsgeldern bei Erreichen einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren vor. Erhält das jeweilige Jubiläumsgeld ein zu pfändender Arbeitnehmer, stellt sich die Frage der exekutionsrechtlichen Vorgehensweise. Strittig war, ob das kollektivvertraglich geregelte Jubiläumsgeld als laufender Bezug oder als einmalige Zahlung der Exekution zu unterziehen ist
().
Sachverhalt
Gestützt auf den Umstand, dass es sich bei einem Jubiläumsgeld (hier: zwei Monatsbezüge) um eine einmalige Leistung handelt, begehrte der Kläger die Exekutionsberechnung gemäß § 291d Abs 2 EO. Danach steht dem Verpflichteten jenes Vielfache des unpfändbaren Freibetrags zur Verfügung, das der Anzahl der Monate, für die diese einmalige Leistung gewährt wird, entspricht.
Das Berufungsgericht (OLG Wien , 9 Ra 80/13w) hielt dem entgegen, dass § 291d Abs 2 EO jene Leistungen erfasst, die an die Stelle von laufenden Bezügen mit Unterhaltscharakter treten, wenn kein Anspruch auf eine wiederkehrende Leistung besteht (zB einmalige Leistungen aus der Pensionsversicherung).
Entscheidung des OGH
Der OGH schloss sich der Rechtsansicht des OLG an. Jubiläumsgelder sind nach dem erklärten Wille...