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PV-Info 5, Mai 2014, Seite 26

Kost und Quartier als Abzug vom kollektivvertraglichen Mindestlohn?

Elfriede Köck

Ausgehend vom Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe, lehnte der OGH die Bezahlung von illegalen Pausen als Arbeitszeit ab (siehe dazu bereits Rauch, f). Weiters sprach er sich – unter gewissen Voraussetzungen – für die Anrechnung von vereinbarten Naturalleistungen auf den Mindestlohn aus ().

S. 27Sachverhalt

Die klagende Arbeitnehmerin war in einem Gasthof als Küchenhilfe beschäftigt; ihr stand ein Personalzimmer zur Verfügung, das sie auch in dienstfreien Zeiten nutzen durfte und das ihren Hauptwohnsitz darstellte. Vereinbarungsgemäß bezahlte sie für Kost und Quartier monatlich € 196,20. Der Betrag wurde vom Lohn abgezogen, und sie erhielt jeweils am Beginn des Folgemonats eine Lohnabrechnung, die dies auswies. Die Entlohnung selbst erfolgte auf der Basis des kollektivvertraglichen Mindestlohns.

Die Arbeitnehmerin begehrte die Auszahlung des kollektivvertraglichen Mindest-entgelts zur Gänze als Geldleistung, weshalb Sachleistungen davon nicht in Abzug gebracht werden dürften. Unstrittig war die Höhe der Abgeltung der Sachleistung (€ 196,20) als Gegenwert für das Gewähren von Kost und Quartier. Strittig war, ob der Ar...

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