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PV-Info 5, Mai 2014, Seite 22

All-in-Vereinbarung und Verfall von Überstunden

Thomas Rauch

Eine Verfallsfrist für Überstunden, die im Rahmen einer All-in-Klausel geleistet wurden, kann frühestens dann zu laufen beginnen, wenn feststeht, dass durch die Überzahlungen nicht gedeckte Überstundenentgelte nachbezahlt werden müssen ().

All-in-Vereinbarung

Im Fall einer All-in- bzw Inklusivvereinbarung wird ein bestimmtes monatliches Gehalt über dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt festgelegt und weiters vereinbart, dass der über den kollektivvertraglichen Satz hinausgehende Entgeltteil allfällige Mehrleistungen abdeckt. Zur Vermeidung einer Übervorteilung des Arbeitnehmers muss dieser zumindest jenes Entgelt erhalten, das alle geleisteten Überstunden im Jahresschnitt deckt (zB ).

Letztlich ist bei einer derartigen Vereinbarung das kollektivvertragliche Mindest-entgelt festzustellen und zu prüfen, ob die darüber hinausgehenden Zahlungen die tatsächlich geleistete Mehrarbeit abdecken (Deckungsrechnung; siehe ).

Bei der Differenz zum kollektivvertraglichen Mindestentgelt ist neben der Überzahlung auch ein Sachbezug zu berücksichtigen ().

Wann hat eine Nachzahlung ...

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