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PV-Info 5, Mai 2014, Seite 18

Fallweise Beschäftigung und Kettenverträge

Thomas Rauch

Bei deutlichem Überwiegen der Unterbrechungszeiten kann kein durchgehendes Arbeitsverhältnis angenommen werden ().

Wann sind Kettenverträge sittenwidrig?

Werden befristete Arbeitsverhältnisse wiederholt aneinandergereiht, um das Entstehen von Rechten des Arbeitnehmers zu vermeiden (Kündigungsfrist, Kündigungsschutz etc), die sich aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ergeben würden, so wird von der Rechtsprechung von einem sittenwidrigen Kettenvertrag ausgegangen. Dies führt zu dem Ergebnis, dass die Befristungen rechtsunwirksam sind und ein einheitliches unbefristetes Arbeitsverhältnis anzunehmen ist. Die Gefahr, dass rechtsunwirksame Befristungen angenommen werden, ist (bei geringer zeitlicher S. 19Unterbrechung) schon bei der zweiten Befristung gegeben, wenn kein sachlicher Grund für die neuerliche Befristung vorliegt.

Sind solche Gründe aber vorhanden (zB Saisonverträge, Karenzvertretungen, Befristungen auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers), so wird auch ein wiederholter Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen zulässig sein.

Die bei Kettenverträgen zu einer engen Betrachtungsweise neigende österreichische Judikatur wird beachten müssen, da...

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