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PV-Info 5, Mai 2014, Seite 14

Sachbezug: Kostenlose Kontoführung bei Bankbediensteten

Roman Fragner, MPA, ist Leiter des bundesweiten Fachbereichs Lohnsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des BMF.

Roman Fragner

Intensives betriebliches Interesse verhindert laut VwGH einen beitragspflichtigen Sachbezug ().

1. Sachverhalt und Argumentation im Beitrags- und Berufungsverfahren

Sachverhalt

Günstige Mitarbeiterkonditionen (zB kostenlose Kontoführung) wurden im Rahmen einer GPLA als beitragspflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis eingestuft, weil sich die Dienstnehmer aufgrund ihrer Beschäftigung bei der Bank im Vergleich zu anderen Kunden der Bank diesen Betrag ersparten. Beim einzelnen Dienstnehmer belief sich der Vorteil in Anlehnung an allgemeine statistische Erhebungen der Arbeiterkammer zu Kontoführungsspesen auf jährlich € 64,90. Auf Basis dieser Einschätzung erfolgte die Beitragsnachverrechnung.

Rechtsansicht der Berufungsbehörde

Die Berufungsbehörde (Landeshauptmann) hat den kausalen Zusammenhang zwischen der Naturalleistung des Dienstgebers und der Dienstleistung des einzelnen Dienstnehmers nicht ausgeschlossen („Vorteil der kostenlosen Kontoführung möge zwar als [Teil-]Abgeltung der vom Dienstnehmer erbrachten Arbeitsleistungen im weiteren Sinn zu qualifizieren sein“), jedoch auch betont, dass ebenso auf das vom Arbeitgeber verfolgte betriebliche I...

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