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Abrechnung von Sonderzahlungen bei grenz-überschreitenden Sachverhalten
Mag. PetraVrignaud ist Steuerberaterin und Managerin bei LeitnerLeitner, Wien.
Das Ausschöpfen der Begünstigung für sonstige Bezüge iSd § 67 Abs 1 und 2 EStG wirft im Zusammenhang mit der Abrechnung von Sonderzahlungen, die in Anwendung der in vielen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorgesehenen Befreiungsmethode (zum Teil) vom inländischen Besteuerungsrecht ausgenommen sind, ungeklärte Fragen auf. Eine aktuelle Anfragebeantwortung des BMF (EAS 3331 vom ) widerspricht in diesem Punkt Rz 1066a LStR 2002 und stellt eine dem Kausalitätsprinzip des DBA-Rechts konforme Lösung dar.
S. 24Aufteilung der Bezugsbestandteile
Bei der Umsetzung der Aufteilung des Besteuerungsrechts an Inlands- und Auslandsbezügen sind zunächst jene Bezugsteile, die ausschließlich durch die in dem einen oder anderen Staat zu besteuernde Tätigkeit verursacht wurden, direkt dem jeweiligen Staat zuzuordnen.
Die nicht direkt zuordenbaren Bezugsbestandteile (einschließlich zB des Urlaubsgeldes und der Weihnachtsremuneration) werden sodann nach dem Tagesschlüssel aufgeteilt. Kommt es zu einer tageweisen Bezugsaufteilung, sind die Sonderzahlungen (in erster Linie Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration) entsprechend den Arbeitstagen im (Gesamt-)Zeitraum aufzuteilen.
Angewandt auf die Abrechnung der Sonderzahlungen ist nach EAS...