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Fahrtkosten und Nächtigungsgeld
Im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung für den Prüfzeitraum von bis stellte der Prüfer fest, dass einigen bei der Dienstgeberin beschäftigten LKW-Lenkern dreimal pro Woche Nächtigungsgelder in Höhe des Inlandspauschalsatzes (je € 15,–) sowie einmal in der Woche Kilometergeld für die Strecke vom Betriebssitz der Dienstgeberin zu einem LKW-Abstellplatz und retour beitragsfrei ausbezahlt worden sind. Mit dem Argument, für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stehe kein beitragsfreies Kilometergeld zu bzw wäre keine Unzumutbarkeit der Heimreise (rund 60 km) gegeben, wurden die diesbezüglichen Beiträge nachverrechnet ( ).
Sachverhalt
In dem gegen diesen Bescheid erhobenen Einspruch wurde ausgeführt: Die Dienstnehmer würden Transporte – vor allem von Bier – von den verschiedenen Produktionsstätten der Dienstgeberin zu deren Lagern bzw zu den Endabnehmern vornehmen. Die Zielorte, die Terminplanung und das Transportvolumen würden jeweils von der Dienstgeberin festgelegt. Innerhalb dieser gegebenen Destinationen würde es den Fahrern grundsätzlich freistehen, wie sie die Route einteilen, wo sie die vorgeschriebenen Ruhezeiten verbrächten und wo sie die Na...