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Steuerbegünstigte Abrechnung einer gesetzlichen Abfertigung bei (unveränderter?) Fortsetzung des Dienstverhältnisses
Kürzlich entschied der VwGH in zwei Fällen zur Frage, ob eine steuerbegünstigte Abrechnung einer gesetzlichen Abfertigung bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses möglich ist. Zum einen stellte er fest, dass eine wesentliche Reduktion der Arbeitszeit bei unverändertem Stundensatz sehr wohl eine begünstigte, wesentliche Veränderung darstellt ( ). Zum anderen entschied er, dass eine von vornherein nicht auf Dauer geplante Bezugsreduktion der Begünstigung entgegensteht ( ).
Auflösung des Dienstverhältnisses
Nach § 67 Abs 3 EStG ist unter Abfertigung „die einmalige Entschädigung durch den Arbeitgeber zu verstehen, die an einen Arbeitnehmer bei Auflösung des Dienstverhältnisses auf Grund gesetzlicher Vorschriften, Dienstordnungen von Gebietskörperschaften, aufsichtsbehördlich genehmigter Dienst-(Besoldungs)ordnungen der Körperschaften des öffentlichen Rechts, eines Kollektivvertrages oder der für Bedienstete des Österreichischen Gewerkschaftsbundes geltenden Arbeitsordnung zu leisten ist“.
S. 14Die Finanzverwaltung knüpft in Rz 1070 LStR 2002 den Anspruch auf eine einmalige Entschädigung (Abfertigung) zwingend an die Auflösung des Dienstverhältnisses, wobei aus steue...