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BUAG: Lohnzuschläge für 2014
In der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die BUAG-Zuschlagsverordnung geändert wird (BGBl II 2013/414, ausgegeben am ), werden die Lohnzuschläge für 2014 festgelegt.
Abfertigung
Der Zuschlag zum Lohn, der gemäß BUAG zur Bestreitung des Aufwands der BUAK für die Abfertigungsregelung (Abfertigungsbeiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse und Abfertigungen „alt“) einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, beträgt unverändert für die Zuschlagszeiträume 1/2014 bis 12/2014 für eine S. 7Kalenderwoche (Beschäftigungswoche) das 1,5-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.
Urlaubsregelung, Zusatzurlaubsregelung und Winterfeiertagsregelung
Der Zuschlag zum Lohn, der gemäß BUAG zur Bestreitung des Aufwands der BUAK für den Sachbereich der Urlaubsregelung, Zusatzurlaubsregelung für Schichtarbeit und für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, bleibt ebenfalls gegenüber dem Vorjahr unverändert.
☛ Hinweis für die Praxis
Aufgrund der Einführung eines Überbrückungsgeldes (siehe PV-Info 8/2013, Seite 15 f) ist für die Berechnung des Zuschlags für den Sachbereich der Urlaubsrege...