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Wochengeld und Beitrag zur Betrieblichen Vorsorge
Die Frage, ob und, wenn ja, in welcher Höhe Wochengeld gebührt, ist nicht immer leicht zu beantworten. Richtig kompliziert wird es, wenn es sich um sogenannte Folgekinder handelt, die während oder auch nach einer Karenz geboren werden. Die vorliegende Übersicht soll durch Fallbeispiele helfen, Licht ins Dunkel zu bringen. Außerdem wird für diese Fälle aufgezeigt, ob und von welcher Bemessungsgrundlage die Beiträge zur BV-Kasse vom Dienstgeber zu leisten sind. Zum Thema Wochengeld siehe bereits Kocher, PV-Info 9/2011, Seite 25 f, und PV-Info 10/2011, Seite 19 ff.
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Sachverhalt | Höhe des Wochengeldes* (1) | Bemessungsgrundlage für BMSVG-Beitrag während Wochengeldbezugs (2) | |
Entgeltbezug in mehr als drei Kalendermonaten vor dem Beschäftigungsverbot | Beginn des Dienstverhältnisses am ; Angestellte; € 2.500,– brutto, 14-mal (€ 1.669,81 netto pro Monat); Beginn des Beschäftigungs-verbots am . | Durchschnittlicher Nettoverdienst der letzten drei Kalendermonate (März, April, Mai): € 1.669,81 x 3 : 92 = € 54,45 pro Tag + 17 % Pauschale für Sonderzahlungen (SZ). | 1,53 % des durchschnittlich gebührenden Bruttoentgelts der letzten drei Kalendermonate (März, April, Mai) + 1/6 SZ: € 2.916,67 pro Monat x 1,53 % = € 44,63 ... |