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Wann besteht Anspruch auf Wochengeld?
Das Wochengeld ist eine Geldleistung aus der Krankenversicherung. Es soll zumindest pauschalierten Ersatz für den Entfall des Arbeitsverdienstes vor, während und nach der Geburt bieten. Der Wochengeldanspruch aus einem Dienstverhältnis heraus bereitet meist kein Problem. Scheidet die Versicherte aber aus der Pflichtversicherung aus und wird danach (wieder) schwanger, stellt sich die Frage: Wochengeld ja oder nein?
Dauer des Wochengeldbezugs
Weibliche Versicherte erhalten für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, für den Tag der Entbindung und für die ersten acht Wochen nach der Entbindung (sog Schutzfrist ) ein tägliches Wochengeld. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen gebührt das Wochengeld nach der Entbindung für zwölf Wochen. Bei amtsärztlich nachgewiesener Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gebührt das Wochengeld auch schon früher (vorzeitiges Beschäftigungsverbot). In der Gastronomie gebührt dieses vorzeitige Wochengeld auch ohne amtsärztliche Bestätigung, da werdende Mütter nicht in Räumen arbeiten dürfen, in denen sie Tabakrauch ausgesetzt sind (§ 13a Tabakgesetz).
Aufrechte Krankenversicherung
Voraussetzung für den Bezug von Wochengeld ist eine aufrechte Krankenversicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls (= Beginn der Schutzfrist) aufgrund