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PV-Info 9, September 2013, Seite 9

Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz

Martin Kuprian

Wie derzeit in verschiedenen Medien umfassend berichtet, wird zielstrebig an der Schaffung der Grundlagen für die Funktionsfähigkeit der neuen (zweistufigen) Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I 2012/51, ausgegeben am ), die am zahlreiche Rechtsmittelbehörden und weisungsfreie Verwaltungseinrichtungen ablösen wird, gearbeitet.

Schaffung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Im neuen Bundesverwaltungsgericht wurde gerade das Bestellungsverfahren für 80 neue Richterinnen und Richter abgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht wird künftig am Hauptsitz in Wien und in den Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz tätig werden.

Für das Bundesfinanzgericht wurden die ab neu tätig werdenden Senatsvorsitzenden bestellt; der Entwurf einer künftigen Geschäftsverteilung wird demnächst fertiggestellt sein. Wie bisher beim UFS erfolgt die Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts am Sitz in Wien und den Außenstellen in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg.

Auch die Vorarbeiten für die Landesverwaltungsgerichte schreiten zügig voran.

Es ist zu erwarten, dass die neuen Verwaltungsgerichte mit ihre Arbeit ohne Verzug aufnehmen werden.

Übergangsregelungen

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