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Verbraucher und Endnutzer in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS S 4
Teil 1: Einordnung und Beschreibung der Strategieeinbindung
Mit dem Delegierten Rechtsakt C(2023) 5303 zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde von der Europäischen Kommission am auch ESRS S 4 zu Verbrauchern und Endnutzern (consumers and end-users) als einer der vier Standards im Bereich Sozialaspekte (social) veröffentlicht. ESRS S 4 zielt darauf ab, den Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer bereitzustellen, die zum einen mit der eigenen Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette verbunden sind und die zum anderen durch die Geschäftsbeziehungen und den damit verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen entstehen.
Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zur Einordnung und Zielsetzung des ESRS S 4 sowie zur Entwicklung einer Strategie im Umgang mit Verbrauchern und Endnutzern. In einem Folgebeitrag wird dann tiefer auf die geforderten Angabepflichten zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Parametern und unternehmerischen Zielen eingegangen.
1. Einleitung
Die Europäische Kommission hat am den Delegierten Rechtsakt C(2023) 5303 zum Set 1 der European Sustainability Reportin...