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Nachhaltigkeitsberichterstattung im Wandel: Von der NFRD zu CSRD
Empirische Analyse von Unternehmen der DAX-Familie im Geschäftsjahr 2022
Mit der Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erlebt die Nachhaltigkeitsberichterstattung derzeit einen grundlegenden Wandel. Bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden die Vorgaben der CSRD anwenden. Dies betrifft insbesondere die Verortung des Nachhaltigkeitsberichts, die verpflichtende externe Prüfung und die Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Hinzu kommen die bereits geltenden Vorgaben der EU-Taxonomie. Der vorliegende Beitrag stellt den aktuellen Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland dar, vergleicht diesen mit den Berichtspflichten und zeigt die Herausforderungen auf.
1. Einleitung
Im Jahr 2014 wurde die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) verabschiedet. Zehn Jahre nach ihrer Einführung steht die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch das Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor tiefgreifenden Veränderungen. Bereits für das Geschäftsjahr 2024 muss die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung angewendet werden. Die Regelungen betreffen zunächst nur Unternehmen, die ohnehin schon i...