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IRZ 7-8, Juli 2023, Seite 329

Verpflichtende Erstanwendung der EU-Taxonomie – Eine empirische Analyse aller betroffenen deutschen Nicht-Finanzunternehmen (Teil 1)

Katharina Hombach, Inga Elise Meringdal, Matthias Nienaber und Martin Nienhaus

Die Taxonomie-Verordnung schreibt für das Geschäftsjahr 2021 erstmalig die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Kennzahlen vor. Dieser zweiteilige Beitrag analysiert umfassend die Berichte aller taxonomiepflichtigen deutschen Nicht-Finanzunternehmen und stellt Umsetzungsschwierigkeiten heraus. Insbesondere die Gegenüberstellung der HDAX- und der Nicht-HDAX-Unternehmen deckt signifikante Unterschiede in der Offenlegungspraxis auf. So dokumentiert Teil 1 die Unterschiede bezüglich des Ortes und der Prüfung der Taxonomieinformationen. Zudem beleuchtet dieser, wie Wirtschaftsaktivitäten gekennzeichnet und in welcher Form Taxonomiequoten angegeben werden. Teil 2 setzt die Analyse mit einer Betrachtung der Höhe der Taxonomiequoten fort und diskutiert die Rolle von Unsicherheiten bezüglich regulatorischer Vorgaben bei der erstmaligen Umsetzung der Taxonomie-Verordnung.

1. Einleitung

Seit dem stellt die EU-Taxonomie-Verordnung neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die für alle Unternehmen im Anwendungsbereich der Non-Financial Reporting Directive (2014/95/EU) gelten. In Deutschland sind damit erstmalig kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versic...

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