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ASoK 4, April 2016, Seite 156

Angemessenheit von Schmutzzulagen

; , RV/5100991/2012; Rz 11130 der LStR 2002; E-MVB 049-03-02-002.

Die Finanzverwaltung ist im Rahmen zweier Lohnsteuerprotokolle ohne nähere Begründung davon ausgegangen, dass SEG-Zulagen bis zu 8 % des Grundlohns als angemesS. 157 sen angesehen werden können. Nach den E-MVB soll diese steuerliche Höchstgrenze auch für Beitragszwecke hinsichtlich der Schmutzzulage gelten.

Das BFG hat dazu zuletzt aber mehrfach festgehalten, dass es für die Kürzung einer beitragsfrei ausgezahlten Zulage im Rahmen einer GPLA konkreter Ermittlungen und Sachverhaltsfeststellungen bedarf und es unzulässig ist, eine solche mit dem bloßen Verweis auf diese Pauschalgrenze vorzunehmen. Anhaltspunkte für die Angemessenheit sind demnach das durchschnittlich übliche Verhältnis zwischen Grundlohn und Zulage und das absolute Zulagenausmaß bei vergleichbaren Tätigkeiten.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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