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IRZ 2, Februar 2021, Seite 53

Bilanzierung von Put- und Call-Optionen über den Erwerb nicht-beherrschender Anteile gegen Barmittel oder Ausgabe eigener Anteile – Möglichkeiten bei Erstansatz und Folgebewertung

Der Fall – die Lösung – Teil 1

Andriy Alymov und Torben Teuteberg

Die Vereinbarung von Put- und Call-Optionen über nicht-beherrschende Anteile im Rahmen von Business Combinations ist in der Praxis üblich. Die Bilanzierung ist mitunter komplex und von den individuellen Sachverhaltsmerkmalen abhängig. So kann der Kaufpreis für die nicht-beherrschenden Anteile auf den zweiten Blick wirtschaftlich auch Vergütung für Arbeitsleistung nach dem Unternehmenserwerb oder bedingte Gegenleistung für den Unternehmenserwerb darstellen. Ist dies nicht der Fall und der Kaufpreis verpflichtend in Barmitteln zu begleichen, sind die Regelungen des IAS 32.23 einschlägig. Die Bilanzierung, insbesondere die Folgebewertung, der auf dieser Basis zu bildenden Bruttoverbindlichkeit wurde im Schrifttum und im IFRS IC vielfach kontrovers diskutiert., Teil 1 des vorliegenden Beitrags stellt das Bilanzierungsproblem und mögliche Lösungsansätze anhand eines typischen Beispielfalls vor. Fraglich ist, inwieweit die Überlegungen sich auf Verpflichtungen übertragen lassen, die in eigenen Anteilen der Konzernmutter oder alternativ in Barmitteln oder eigenen Anteilen der Konzernmutter zu begleichen sind. Dieser Frage widmet sich Teil 2 des Beitrags, der mögliche Sichtweisen anhand zw...

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