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Bilanzierung von Put- und Call-Optionen über den Erwerb nicht-beherrschender Anteile gegen Barmittel oder Ausgabe eigener Anteile – Möglichkeiten bei Erstansatz und Folgebewertung
Der Fall – die Lösung – Teil 2
In Teil 1 des vorliegenden Beitrags (IRZ 2021, 53) wurde die Bilanzierung von Put- und Call-Optionen über den Erwerb nicht-beherrschender Anteile mit Barausgleich anhand eines Beispielfalls dargestellt. Im vorliegenden Teil 2 werden die sich ergebenden Probleme und Lösungsmöglichkeiten beim Ausgleich mit Anteilen der Konzernmutter oder bei wahlweisem Ausgleich in bar oder Anteilen der Konzernmutter aufgezeigt.
1. Abwandlung des Ausgangsfalls
1.1. Variante b): Ausgleich in eigenen Aktien
Sachverhalt wie im Ausgangsfall (IRZ 2021, 53) mit folgender Änderung: Als Gegenleistung für die 49% an T erhält Veräußerer X eine variable Anzahl an Aktien am börsennotierten Erwerber M. Die Zahl der zu übertragenden Aktien hängt von dem EBITDA des Unternehmens T in 20X1 ab. Bei Erreichen des realistischen Szenarios des Business Plans (100%) ergäbe sich eine Aktienzahl von 1,0 Mio., sodass sich auf Basis des heutigen Aktienkurses von 100 € je Aktie ein Wert von 100 Mio. € als Kaufpreis für die 49% an T ergäbe. Am 01.01.20X1 hält man annahmegemäß den Wert von 100 € auch für den besten Schätzer für den Kurs am 31.03.20X2. Der Aktienkurs der Aktien an M beträgt am 31.03.20X2 tatsächlich 120 € je Aktie.
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