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IRZ 4, April 2017, Seite 137

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – ein Kompromiss

Peter Kajüter

Am – nachts um 1.00 Uhr – wurde im Deutschen Bundestag das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Der Deutsche Bundesrat wird dem Gesetz voraussichtlich am zustimmen, sodass es dann in Kürze in Kraft treten kann. Somit müssen bestimmte Unternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2017 ihren Lage- bzw. Konzernlagebericht um eine sog. nichtfinanzielle Erklärung erweitern und in der Erklärung zur Unternehmensführung zusätzliche Angaben zur Diversität in den Leitungsorganen machen.

Wie kaum ein anderes Thema der Rechnungslegung hat die Umsetzung der CSR-Richtlinie (2014/95/EU) die Gemüter eines breiten Kreises an Interessengruppen erhitzt. Im Rahmen des fast zweijährigen Gesetzgebungsprozesses haben sich nicht nur die betroffenen Großunternehmen und ihre Verbände, sondern auch der Mittelstand, NGOs, Investoren, Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsräte zu Wort gemeldet. Entsprechend kontrovers waren die Meinungen zu den Gesetzentwürfen. Einigen gingen die Regelungen nicht weit genug, andere sahen schon in den Mindestanforderungen der EU große Herausforderungen. Das finale Gesetz stellt insofern einen Kompromiss dar. E...

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