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IRZ 11, November 2017, Seite 473

Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch den Abschlussprüfer

Verpflichtungen von bislang unterschätzter Reichweite

Josef Baumüller und Florian Follert

Nachdem die CSR-RL (2014/95/EU) in Österreich in Form des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG), in Deutschland in Form des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) transformiert wurde, sehen sich Unternehmen und Konzerne im Anwendungsbereich dieser Gesetze mit der Verpflichtung konfrontiert, ihre ersten nichtfinanziellen Erklärungen bereits für Geschäftsjahre ab dem abzugeben. In Anbetracht der Vielzahl an noch ungeklärten Fragen stellt die Erstanwendung für die Unternehmen eine besondere Herausforderung dar.

Anders, als es in der bisher erschienenen Literatur zum Ausdruck kommt, sieht sich aber auch der Abschlussprüfer konkreten – inhaltlichen – Prüfungspflichten gegenüber. Dies ist u.a. für den Aufsichtsrat von Bedeutung, dessen Verantwortung für das Thema bislang fast ausschließlich im Blickpunkt des Interesses steht. Um zu einem differenzierteren Bild zu gelangen, arbeitet der nachfolgende Beitrag die Rolle des Abschlussprüfers mit Blick auf die pflichtgemäße Prüfung einer nichtfinanziellen Erklärung heraus und konkretisiert damit die Anforderungen an diesen.

1. Einleitung: Pflichten des Abschlussprüfers bei erster Betrachtung

Der Fokus der b...

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