Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IRZ 10, Oktober 2016, Seite 409

IFRS 13 – Auswirkungen des „Highest and Best Use” -Konzepts auf die Bewertung von Liegenschaften

Andreas Bleisch, Marco Feusi und Robert Weinert

Seit mehr als drei Jahren ist IFRS 13 in Kraft. Dieser Standard vereinheitlicht die Vorschriften zur Ermittlung des Fair Values für bestimmte Vermögenswerte, Schulden und einzelne Eigenkapitalinstrumente. Davon ist auch die Bewertung eines Teils der Schweizer Immobilien betroffen. IFRS 13 brachte zwei wichtige Neuerungen mit sich: Erstens wird jetzt nicht mehr nach der Bewertungsmethode unterschieden, sondern nach den Bewertungs- bzw. Inputparametern (Fair-Value-Hierarchie), und zweitens verlangt das Prinzip der bestmöglichen Nutzung, dass fortan nicht mehr zu aktuellen Nutzungs-, sondern zu potenziellen Höchstwerten bilanziert werden muss („Highest and Best Use”-Konzept). Bereits im Vorfeld wurde an mehreren Stellen diskutiert, zu welchen Konsequenzen das Konzept der bestmöglichen Nutzung auf die Immobilienmärkten führen wird. Im Nachhinein zeigt sich, dass die Effekte im überschaubaren Rahmen geblieben sind.

1. Anwendungsbereich bei Immobilien

Ziel des IFRS 13 ist es, einen Standard für alle einschlägigen Vermögenswerte und Schulden zu etablieren, um damit die Objektivität und Transparenz der Berichterstattung zu erhöhen. Gem. des IFRS 13-Standards definiert sich der Fair Value wi...

Daten werden geladen...