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BilRUG: Neue Berichtspflicht über Zahlungen an staatliche Stellen
Mit der Einführung der neuen §§ 341q ff. HGB durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) haben bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors verpflichtend einen sog. Zahlungsbericht zu erstellen und darin über ihre Zahlungen an staatliche Stellen zu berichten. Die Berichtspflicht gilt seit Inkrafttreten des BilRUG im Juli 2015. Sie betrifft alle großen sowie kapitalmarktorientierten (Kapital-)Gesellschaften aus dem Rohstoffsektor. Somit schließt die Verpflichtung zur Erstellung solcher Zahlungsberichte auch die IFRS-Bilanzierer mit ein. Die für diese Unternehmen maßgeblichen Regelungen für die Erstellung des Zahlungsberichts finden sich in den §§ 341q ff. HGB.
1. Überblick
Mit den durch das BilRUG neu eingeführten Paragraphen §§ 341q bis 341y HGB werden bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors verpflichtet, über ihre Zahlungen an staatliche Stellen zu berichten. Hierdurch soll eine größere Transparenz über deren Aktivitäten und damit verbundenen Zahlungen geschaffen werden. Tab. 1 stellt Aufbau und Regelungsinhalt der neu eingeführten Vorschriften überblicksartig dar.
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Rechtsnorm | Gegenstand |
§ 341q HGB | Anwendungsbereich |
§ 341r HGB | Begriffsbestimmungen |
§ 341s HGB | Pflicht zur Erstellung d... |