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IRZ 6, Juni 2019, Seite 269

(Konzern-)Zahlungsberichte: Eine Zusammenfassung der bestehenden Anwendungs- und Auslegungsfragen zu den gesetzlichen Vorgaben

Alina Sigel und Dirk Hachmeister

(Mutter-)Unternehmen, die in der mineralgewinnenden Industrie oder im Holzeinschlag in Primärwäldern tätig sind, sind seit durch die §§ 341q–341y HGB zur jährlichen Offenlegung bestimmter geleisteter Zahlungen an staatliche Stellen in einem (Konzern-)Zahlungsbericht verpflichtet. Der Artikel fasst die bestehenden Anwendungs- und Auslegungsfragen zu den gesetzlichen Vorgaben zusammen, die den Unternehmen bislang Spielraum bei der Umsetzung einräumen und somit die Nützlichkeit und Vergleichbarkeit der Berichte einschränken, und bezieht Stellung. Eine Konkretisierung seitens des Gesetzgebers wird empfohlen.

1. (Konzern-)Zahlungsbericht: Zweck und Ursprung

Der (Konzern-)Zahlungsbericht ist ein von der Europäischen Kommission durch die Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) eingeführtes Instrument, das Transparenz im Rohstoffsektor schaffen und dadurch die in ressourcen-reichen Ländern oftmals vorherrschende Armut und Korruption („Fluch der Ressourcen“) eindämmen soll.

Die Europäische Kommission schloss sich mit ihrer Einführung internationalen Initiativen sowie Bestrebungen in nationalen Gesetzgebungsverfahren, wie der „Extractive Industries Transparency Initiative“ (EITI) ode...

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