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Revision in der Zukunft: Naht das Ende der Vertraulichkeit?
Der internationale Ethikrat für Wirtschaftsprüfer hat einen Entwurf zur Erweiterung seiner Standards vorgelegt. Danach sollen Wirtschaftsprüfer die zuständigen Behörden informieren, wenn sie einen erhärteten Verdacht auf illegale Tätigkeiten haben, die Unternehmensleitung und der Verwaltungsrat aber nichts unternehmen. Der Entwurf verfolgt ein achtbares Ziel, ist aber problematisch; denn er durchbricht das fundamentale Prinzip der Vertraulichkeit.
Im August 2012 publizierte das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) den Proposal „Responding to a suspected illegal act”. Der Entwurf erweitert den „Code of Ethics for Professional Accountants” um eine Regelung, wie bei Verdacht auf Bestehen von illegalen Handlungen vorgegangen werden muss. Diese legt fest, wann die Revisoren/Abschlussprüfer das Recht oder vielmehr die Pflicht haben, das fundamentale Prinzip der Vertraulichkeit zu durchbrechen, um einen Verdacht auf illegale Handlungen in dem von ihnen geprüften Unternehmen der zuständigen Behörde zu melden.
Der Entwurf zielt darauf ab, über klare Richtlinien eine konsistente Behandlung von Fällen mit „suspected illegal acts” zu erreichen. Des Weiteren wird definiert...