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IRZ 11, November 2012, Seite 415

Earnings per Sharenach IAS 33

Stefan Prechtl und Jürgen Schmidt

Unternehmen, deren Stammaktien oder potenzielle Stammaktien öffentlich gehandelt werden, haben in ihrem Einzel- oder Konzernabschluss nach IAS 33 die Kennzahl „earnings per share” (Ergebnis je Aktie (EPS)) anzugeben. Zweck der Angabe des Ergebnisses je Aktie ist es, die Ertragskraft unterschiedlicher Unternehmen in einer Berichtsperiode oder ein- und desselben Unternehmens in unterschiedlichen Berichtsperioden besser miteinander vergleichen zu können. Der Standard schreibt dabei die Angabe eines unverwässerten Ergebnisses je Aktie (basic earnings per share) und eines verwässerten Ergebnisses je Aktie (diluted earnings per share) vor.

1. Berechnungsformen der earnings per share

1.1. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie

Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses pro Stammaktie ist dann am einfachsten, wenn es innerhalb der Berechnungsperiode keine Änderungen der Aktienanzahl gegeben hat. Es wird in diesem Fall der den Stammaktionären zustehende Gewinn oder Verlust (Zähler) durch die durchschnittliche Zahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf gewesenen Stammaktien (Nenner) dividiert.

Die Notwendigkeit zur Neuberechnung des Nenners ergibt sich typischerweise bei der unterjährigen ...

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