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Übertragung des Hälfteanteils an einer vermieteten Liegenschaft gegen Kaufpreisrente im Zuge der Ehescheidung
immo aktuell 2023/28
§§ 4, 16, 18, 20 Abs 1 Z 4 EStG; § 30 EStG
Bei Zahlungen iZm Vereinbarungen über Scheidungsfolgen iSd § 55a EheG ist […] unabhängig davon, ob diese in Rentenform oder in anderer Weise geleistet werden, zu klären, ob diese Zahlungen ausschließlich oder überwiegend mit der (früheren) familiären Beziehung bzw deren vermögensrechtlicher Abwicklung in Zusammenhang stehen oder der Austausch von Leistung und (adäquater) Gegenleistung im Vordergrund steht. Die Frage der überwiegenden Zuordnung der vereinbarten Zahlung zur familiären Sphäre oder zu einem Leistungsaustausch ist anhand der Regelungen des Ehegesetzes über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse zu lösen (vgl ).
Erfolgt die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den Grundsätzen des § 83 EheG, so liegt keine Veräußerung und Anschaffung vor […].
Es ist […] nicht zu beanstanden, wenn das BFG davon ausgegangen ist, dass die Rentenzahlung im vorliegenden Fall keine nach den Kriterien des Ehegesetzes (nach Billigkeit) bemessene Ausgleichszahlung ist, sondern hierbei der Austausch von Leistung und adäquater Gegenleistung (Hälfte der Liegenschaft gegen Rente...