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immo aktuell 2, April 2020, Seite 73

Beteiligung an vermögensverwaltender Personengesellschaft ist kein eigenes Wirtschaftsgut

immo aktuell 2020/13

§§ 30, 31 EStG

(ao Revision anhängig)

[D]er VwGH [hat] klar ausgedrückt, dass Beteiligungen an Miteigentümerschaften bzw Personengesellschaften ertragsteuerrechtlich nach dem Durchgriffsprinzip zu behandeln sind.

Das Durchgriffsprinzip bewirkt […], dass Anteile an einer Personengesellschaft mit den Anteilen an den in der Gesellschaft befindlichen Wirtschaftsgütern anzusetzen sind.

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war als Kommanditist an einer vermögensverwaltenden GmbH & Co KG mit Liegenschaftsvermögen beteiligt. Das Finanzamt unterzog die Abtretung seines Kommanditanteils im Dezember 2012 (sohin bereits im Anwendungsbereich der „neuen“ Grundstücksbesteuerung gem 1. StabG 2012, BGBl I 2012/22) der Besteuerung als private Grundstücksveräußerung gem § 30 EStG aufgrund seiner aliquoten Beteiligung an den von der GmbH & Co KG gehaltenen Liegenschaften. Dagegen erhob der Steuerpflichtige Beschwerde mit dem Argument, Kommanditanteile seien in der Legaldefinition des § 30 Abs 1 EStG nicht enthalten und stellen demgemäß keine „Grundstücke“ im Sinne dieser Vorschrift dar. Die Veräußerung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden GmbH & Co KG könne demnach nicht als Einkünfte aus private...

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