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ASoK 4, April 2016, Seite 153

Sozialversicherungsrechtliche Sonderstellung für lohnsteuerpflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer von Rechtsanwalts-GmbHs

Art 1 Teil 2 Z 1 iVm Z 67 des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2015 (SRÄG 2015), BGBl I 2015/162.

Rechtsanwälte sind hinsichtlich einer Beschäftigung, die die Teilnahme an einer Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer begründet, von der ASVG-Vollversicherung ausgenommen und unterliegen als Rechtsanwaltsanwärter und angestellte Rechtsanwälte grundsätzlich der ASVG-Teilversicherung in der Kranken- und Unfallversicherung (§ 5 Abs 1 Z 14 iVm § 7 Z 1 lit e ASVG).

Durch das SRÄG 2015 wurden nunmehr aber Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH mit Wirkung ab 2016 von dieser ASVG-Teilversicherung ausgenommen.

Sinn dieser Neuregelung war es offensichtlich, Probleme, die sich bei einer rückwirkenden Umqualifizierung von vermeintlich selbständigen Gesellschafter-Geschäftsführern von Rechtsanwalts-GmbHs im Hinblick auf die Gruppen-Krankenversicherung ergeben können, zu vermeiden.

Problematisch ist meines Erachtens aber, dass derartige lohnsteuerpflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer dadurch mit schlagartig zur Gänze aus dem gesetzlichen System der Pflichtversicherung bzw Versicherungspflicht (die diesbezüglich für die neuen Selbständigen geltenden Regelungen auf Basis des Opting-outs de...

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