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Frist für das Nachbringen der Nachweise für die Mutter‑Kind‑Pass-Untersuchungen
iFamZ 2021/110
Hat das Kind den 18. Lebensmonat am vollendet, muss zwar der nachgereichte Nachweis über die fünfte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung spätestens an diesem Tag beim Krankenversicherungsträger eingelangt sein. Ein Irrtum darüber, dass auch die Postaufgabe spätestens an diesem Tag genüge, ist allerdings angesichts einer nicht eindeutigen Rechtsbelehrung nicht vorwerfbar.