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iFamZ 3, Juni 2021, Seite 153

Frist für das Nachbringen der Nachweise für die Mutter‑Kind‑Pass-Untersuchungen

iFamZ 2021/110

§ 24c Abs 2 Z 2 KBGG

Hat das Kind den 18. Lebensmonat am vollendet, muss zwar der nachgereichte Nachweis über die fünfte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung spätestens an diesem Tag beim Krankenversicherungsträger eingelangt sein. Ein Irrtum darüber, dass auch die Postaufgabe spätestens an diesem Tag genüge, ist allerdings angesichts einer nicht eindeutigen Rechtsbelehrung nicht vorwerfbar.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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