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ASoK 4, April 2016, Seite 149

Die sozialversicherungsrechtlichen Folgen von Werkvertrag, freiem Dienstvertrag und Dienstvertrag zum selben Arbeitgeber

Unter der Voraussetzung einer ausreichenden inhaltlichen und zeitlichen Trennung sind getrennte Vertragsverhältnisse zum selben Arbeitgeber denkbar

Florian Mosing

Immer wieder wollen Arbeitsvertragsparteien zusätzlich zum bestehenden Dienstverhältnis einen Werk- oder freien Dienstvertrag vereinbaren. Diese Vertragstypen können unter bestimmten Voraussetzungen neben dem Dienstvertrag bestehen und zeitigen unterschiedliche sozialversicherungsrechtliche Folgen.

1. Die rechtliche Zulässigkeit getrennter Vertragsverhältnisse

In einer aktuellen Entscheidung hat der VwGH die rechtliche Möglichkeit eines Nebeneinanderbestehens von Arbeitsverhältnis, freiem Dienstverhältnis bzw Werkvertrag zum selben Dienstgeber bejaht. Dem Anlassfall lag die Tätigkeit einer Ärztin zugrunde, welche einerseits als Leiterin eines Ambulatoriums und andererseits an einem Institut als Fachärztin für physikalische Medizin tätig war. Für die Bejahung einer rechtswirksamen Trennung solcher Rechtsverhältnisse käme es entscheidend auf den Parteiwillen, die objektive Trennbarkeit und auf Überlegungen unter dem Gesichtspunkt arbeitsrechtlicher Schutzprinzipien an.

Diese Ansicht des VwGH ist kein Novum, sondern findet sich in zahlreichen vorhergehenden Entscheidungen, denen einschlägige Sachverhalte zugrunde lagen. So wählte das Höchstgericht denselben rechtlichen Zugang etwa hinsic...

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