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Zu den Rechtsfolgen der Nichtigkeit von Generalversammlungsbeschlüssen einer GmbH auf Folgebeschlüsse, zum Übergang eines Syndikatsvertrages durch Vertragsübernahme und zum „Durchschlagen“ einer Syndikatsvereinbarung auf die Gesellschaft
1. Nichtigkeit eines späteren Beschlusses der Hauptversammlung einer AG liegt vor, wenn dieser sachlich an einen früheren nichtigen Beschluss anschließt und seinem Inhalt nach die Gültigkeit desselben voraussetzt. Dieser Grundsatz gilt auch für das GmbH-Recht.
2. Bei einer Spaltung werden Verträge ohne Zustimmung des Vertragspartners übertragen. Das gilt auch für Syndikatsverträge.
3. Eine Beschlussanfechtung nach § 41 GmbHG wegen Verletzung des Stimmbindungsvertrages scheidet grundsätzlich aus, sofern sich die Stimmbindung nicht darauf beschränkt, die – auch ohne Syndikatsvertrag gegebene – Treuepflicht zu konkretisieren.
(OLG Linz 6 R 20/20h; LG Salzburg 9 Cg 36/18x)
... [Anmerkung der Redaktion: Die Parteien dieses Verfahrens sind mit denen in der eben abgedruckten, am selben Tag ergangenen E 6 Ob 155/20t – auch in den jeweiligen Parteirollen – ident. Ebenso ist der im Verfahren 6 Ob 155/20m zugrunde liegende Sachverhalt von Rn 1 bis 27 identisch mit dem im Verfahren 6 Ob 140/20m wiedergegebenen. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird hier dieser Teil der Sachverhaltsfeststellungen nicht abgedruckt.]
[28] Ab dem Jahr 2017 ergaben sich Meinun...