Praxishandbuch Generalversammlung
1. Aufl. 2023
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S. 1104. In der Generalversammlung
4.1. Teilnehmer und Teilnahmerecht
Das System der Willensbildung in der GmbH ist am Modell der Generalversammlung als Präsenzversammlung der Gesellschafter orientiert. Sie ist die gesetzliche Regel – die in der Praxis häufigere schriftliche Beschlussfassung im Umlaufwege (§ 34 GmbHG) ist die Ausnahme.
Dem Recht auf Teilnahme an der Generalversammlung, das der Ermöglichung der Teilhabe an der Willensbildung der Gesellschaft durch Anwesenheit bei der Generalversammlung dient, kommt daher eine zentrale Bedeutung zu. Dieses Recht ist unabdingbar. In praktischer Hinsicht ist die Kenntnis über den Umfang des Teilnahmerechts entscheidend, um beurteilen zu können, wer überhaupt die Generalversammlung bildet bzw wer überhaupt ein Recht hat – in welcher Funktion auch immer – daran teilzunehmen.
Das Teilnahmerecht reicht weiter als andere auf die Generalversammlung bezogene Mitgliedschaftsrechte wie zB das Stimmrecht oder das Rederecht. Es ist so zentral für das System der Willensbildung in der GmbH, dass Regelungen, die gegen das Prinzip des Teilnahmerechts an sich oder gegen den Grundsatz der Freiwilligkeit der Teilnahme verstoßen, wie zB eine sanktionierte oder durchsetzbare...