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iFamZ 6, Dezember 2020, Seite 352

Die Unterhaltsbemessungsgrundlage von Selbständigen

Praktische Betrachtung aus Sicht der Gerichte und Buchsachverständigen

Matthias Neumayr und Rudolf Siart

Kann die Unterhaltspflicht einer selbständig erwerbstätigen Person nicht im Einvernehmen festgelegt werden, zieht das Gericht regelmäßig einen Buchsachverständigen bei, um die Unterhaltsbemessungsgrundlage zu klären. Bereits die Diktion der von der höchstgerichtlichen Rsp regelmäßig herangezogenen Rechtssätze zeigt die Komplexität des Themas. Dieser Beitrag soll zu einem besseren Verständnis der involvierten Disziplinen beitragen. Dabei wird herausgearbeitet, dass hinter unterschiedlichen Begrifflichkeiten der „beiden Welten“ ohnehin (notgedrungen) das Gleiche steht und stehen muss.

I. Zum Vorverständnis

Die Vorgaben des Gesetzgebers im Unterhaltsrecht sind von unbestimmten Gesetzesbegriffen geprägt. Nimmt § 231 Abs 1 ABGB immerhin noch auf den Beitrag der Eltern „zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten“ Bezug, spricht § 94 Abs 2 ABGB überhaupt nur von einem Anspruch des Ehegatten auf „Unterhalt, wobei eigene Einkünfte angemessen zu berücksichtigen sind“. Nur wenig konkreter ist die Regelung der nachehelichen Unterhaltspflicht bei Scheidung wegen Verschuldens in § 66 EheG: Der allein oder überwi...

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