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SWK 1-2, 5. Jänner 2021, Seite 57

Die Unterhaltsbemessungsgrundlage von Selbständigen

Aus der Sicht der Gerichte und der Buchsachverständigen

Matthias Neumayr und Rudolf Siart

Kann die Unterhaltspflicht einer selbständig erwerbstätigen Person nicht im Einvernehmen festgelegt werden, zieht das Gericht regelmäßig einen Buchsachverständigen bei, um die Unterhaltsbemessungsgrundlage zu klären. Der Beitrag soll zu einem besseren Verständnis der involvierten Disziplinen – Jus und Betriebswirtschaft – beitragen: Letztlich muss hinter unterschiedlichen Begrifflichkeiten der „beiden Welten“ (notgedrungen) das Gleiche stehen. Da die Klärung von Tatsachenfragen im Wesentlichen den Gerichten erster Instanz überantwortet ist, werden die aus Gutachten übernommenen Feststellungen bis in die dritte Instanz getragen und finden so auch Eingang in die höchstgerichtliche Rechtsprechung – indirekt auch in Rechtssätze des OGH. Wie in einem Kreislauf wirken diese wieder zurück in die Diktion der Gutachten sowie der erst- und zweitinstanzlichen Entscheidungen.

1. Zum Vorverständnis

Die Vorgaben des Gesetzgebers im Unterhaltsrecht – sowohl beim Kindesunterhalt (§ 231 ABGB) als auch beim Ehegattenunterhalt (§ 94 ABGB) und beim nachehelichen Unterhalt (§ 66 EheG ua) – sind von unbestimmten Gesetzesbegriffen geprägt. Bezug genommen wird speziell auf den inhaltlich wenig determinierten Begriff der „Lebensverhält...

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