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Bewertung eines zurückbehaltenen Wohnungsgebrauchsrechts bei der Hinzu- und Anrechnung
iFamZ 2020/180
Auch nach dem ErbRÄG 2015 ist der Wert einer vom Erblasser bei der Übergabe einer Liegenschaft vorbehaltenen lebenslangen Personaldienstbarkeit, wiewohl diese Belastung auf den Zeitpunkt des Empfangs bezogen den Liegenschaftswert erheblich verminderte, bei der Schenkungshinzurechnung und der Schenkungsanrechnung für die Bemessung des Pflichtteils außer Ansatz zu lassen, weil bereits im Übergabszeitpunkt mit völliger Sicherheit feststand, dass in dem für die Beurteilung der Pflichtteilswidrigkeit maßgebenden Zeitpunkt des Erbanfalls die Belastung weggefallen sein werde.
Der am ***** 2017 verstorbene J***** S***** (in der Folge „Erblasser“) hinterließ zwei Kinder, darunter die Klägerin. Die Beklagte war seine Lebensgefährtin. Aufgrund des Testaments vom wurde die Verlassenschaft der Beklagten zur Gänze eingeantwortet. Der reine Nachlass betrug 3.410,15 Euro.
Am hatte der Erblasser der Beklagten seine Liegenschaft EZ ***** GB ***** geschenkt, wobei ihm die Beklagte als „teilweise Gegenleistung“ an dem auf der Liegenschaft errichteten Haus ein lebenslanges und unentgeltliches Wohnungsgebrauchsrecht als Dienstbarkeit zum persönlichen Gebrauch samt Mitbenützun...