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iFamZ 5, Oktober 2020, Seite 308

Folgeprovisionen und Zuverdienstgrenze

iFamZ 2020/164

§ 8 Abs 1 KBGG

Auch wenn die Mutter während des Kinderbetreuungsgeldbezugs ihre Tätigkeit als Versicherungsangestellte nicht mehr ausübt, sind bei der Beurteilung der Einhaltung der Zuverdienstgrenze die von ihr in dieser Zeit bezogenen Folgeprovisionen aus vermittelten Versicherungsverträgen als Einkommen zu berücksichtigen.

Rubrik betreut von: Edeltraud Lachmayer / Matthias Neumayr
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