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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld und Mutterschutz
iFamZ 2020/163
S. 308§ 24 KBGG
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens setzt voraus, dass vor einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz eine mindestens 182 Kalendertage andauernde Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde und das Arbeitsverhältnis während des Beschäftigungsverbots aufrecht bleibt.