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iFamZ 5, Oktober 2020, Seite 308

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld und Mutterschutz

iFamZ 2020/163

S. 308§ 24 KBGG

Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens setzt voraus, dass vor einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz eine mindestens 182 Kalendertage andauernde Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde und das Arbeitsverhältnis während des Beschäftigungsverbots aufrecht bleibt.

Rubrik betreut von: Edeltraud Lachmayer / Matthias Neumayr
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