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Getrennte Geschwister im Obsorgestreit
iFamZ 2020/157
Bei der Entscheidung über die Obsorge ist auch zu berücksichtigen, dass die Trennung von Geschwistern grundsätzlich vermieden werden soll. Entscheidend sind aber die Umstände des Einzelfalls.
Es trifft zu, dass es grundsätzlich nicht dem Kindeswohl entspricht, Geschwister zu trennen (vgl RS0047845). Im vorliegenden Fall wurde eine solche (weitgehende) Trennung des Minderjährigen von seiner älteren Schwester aber bereits vor mehreren Jahren dadurch faktisch bewirkt, dass – bei gemeinsamer Obsorge der Eltern für beide Kinder – der hauptsächliche Aufenthalt der Tochter beim Vater festgelegt wurde, während der Sohn weiterhin bei der Mutter blieb. An dieser Situation ändert sich auch durch die Anordnung der Alleinobsorge der Mutter für den Sohn nichts. Die Beurteilung der Vorinstanzen, dass die alleinige Obsorge für den Sohn nicht dem Vater zu übertragen ist, begründet keine erhebliche Rechtsfrage.
Die Leitsatzkette, wonach das gemeinsame Aufwachsen von Geschwistern in demselben Haushalt einen großen Wert für die Entwicklung der Kinder hat (RS0047845), geht bis zum Jahr 1955 zurück und umfasst fast 40 OGH-Entscheidungen. Dennoch war dieser Gesichtspunk...