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Der Familienbegriff und die Obsorge unbegleiteter Minderjähriger im Asylverfahren
Gleichzeitig eine Reflexion zu , G 117–G 121/2020
Die Obsorge und die Vertretung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge stellen für die Rsp und Lehre seit Jahren ein nicht einfach und vor allem nicht eindeutig zu lösendes Problem dar. Da sich der VfGH jüngst mit der Frage der Gleichheitswidrigkeit einer Bestimmung des AsylG – in concreto mit der Definition des „Familienangehörigen“ – auseinandersetzen musste und die Bestimmung zum Nachteil Minderjähriger im Asylverfahren als verfassungswidrig aufhob, lohnt nunmehr ein Blick auf den derzeitigen Status quo dieser Thematik in Österreich.
I. Ausgangsfall
Vier minderjährige afghanische Staatsangehörige stellten gemeinsam mit ihrer volljährigen Schwester Asylanträge. Die Eltern waren bereits im Herkunftsland verstorben, weshalb der Schwester in Österreich die Obsorge für die Brüder übertragen wurde. Ihr selbst wurde der Asylstatus zuerkannt, den Brüdern (lediglich) subsidiärer Schutz. Es lag ein Familienverfahren vor. Der Obsorgeberechtigten wurde Asyl zugesprochen, die Brüder konnten den (besseren) Status von ihrer Schwester jedoch nicht ableiten.
II. Problemaufriss
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (im Folgenden: UMF) stellen eine ausgesprochen sensible Gruppe dar. Da die Zahl der ...