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iFamZ 2, April 2020, Seite 130

Anerkennung einer saudi-arabischen Scheidung: Keine internationale Rechtshängigkeit bei Anerkennungsverfahren in mehreren Staaten; zu den Versagungsgründen des ordre public und der Unzuständigkeit

iFamZ 2020/74

§§ 97 ff AußStrG

Der Antragsteller beantragte die Anerkennung der in Saudi-Arabien erfolgten Scheidung der zwischen ihm und der Antragsgegnerin in Saudi-Arabien geschlossenen Ehe. Der gewöhnliche Aufenthalt beider Parteien während des Scheidungsverfahrens sei in Deutschland und Saudi-Arabien gelegen.

Die Antragsgegnerin sprach sich gegen den Antrag aus. Das Verfahren in Österreich sei wegen eines in Deutschland vor dem Thüringer OLG anhängigen Verfahrens auf Anerkennung derselben Scheidung unzulässig. Die ausländische Scheidung sei darüber hinaus nicht anzuerkennen, weil die Parteien seit dem Jahr 2009 ihren Wohnsitz in Deutschland hätten, weshalb Deutschland für die Scheidung international zuständig gewesen sei. Darüber hinaus seien Scheidungen nach der Scharia in der EU nicht anzuerkennen.

In der Folge legte die Antragsgegnerin einen die Anerkennung ablehnenden Bescheid des Präsidenten des Thüringer OLG vor.

Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen und den Feststellungen der Vorinstanzen war der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ehescheidung österreichischer Staatsbürger, die Antragsgegnerin jordanische Staatsangehörige. Die Scheidung erfolgte durch erstmals am vorg...

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