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iFamZ 2, April 2020, Seite 105

Kinderbetreuungsgeldanspruch bei Fehlen eines Aufenthaltstitels

iFamZ 2020/56

Art 20 AEUV, § 2 Abs 1 Z 5 KBGG

Müsste ein neugeborenes Kind mit österreichischer Staatsangehörigkeit wegen des Fehlens eines Aufenthaltstitels seiner (drittstaatsangehörigen) Mutter das Unionsgebiet verlassen, würde die Unionsbürgerschaft ihrer Wirksamkeit beraubt, weshalb der Mutter ein aus Art 20 AEUV abgeleitetes Aufenthaltsrecht zukommt, aus dem sich der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ergibt.

Die Klägerin ist mongolische Staatsbürgerin und hielt sich im Zeitraum von bis rechtmäßig in Österreich auf. Ab verfügte sie über keinen Aufenthaltstitel mehr. Am brachte sie in Österreich ihren Sohn zur Welt, der die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Der Klägerin kommt allein die Obsorge für ihren Sohn zu. Sie lebt mit dem Kind in Wien und versorgt es. Ab der Geburt wurde ihr Familienbeihilfe zuerkannt. Sie war im Anspruchszeitraum nicht erwerbstätig. Der Vater des Kindes lebt von der Klägerin getrennt und unterstützt sie bei Bedarf. Auf ihren Antrag vom hin erteilte ihr das BVwG mit Erkenntnis vom unter Hinweis auf die Judikatur des EuGH zu Art 20 AEUV den Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung plus“ gemäß § 54 Abs 1 Z 1 iVm § 55 Abs 1 AsylG 2005 für die Dau...

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