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iFamZ 2, April 2020, Seite 99

Weitergewährung von Vorschüssen

iFamZ 2020/50

§ 4 Z 4 UVG, § 91 GOG

Werden einem Kind Vorschüsse nach § 4 Z 4 UVG gewährt und stellt das Kind im Hinblick auf das langwierige Unterhaltsfestsetzungsverfahren gegen den im Ausland wohnhaften Vater einen Weitergewährungsantrag, kann ihm keine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme der Vorschüsse vorgeworfen werden, wenn es mehrfach bei Gericht die Fortführung des Unterhaltsverfahrens urgiert, aber keinen Fristsetzungsantrag nach § 91 GOG gestellt hat.

(…) 2.1 Im vorliegenden Fall hat das Kind nicht nur einen Unterhaltsfestsetzungsantrag gleichzeitig mit dem Antrag auf Feststellung seiner Abstammung gestellt, sondern auch – weniger als einen Monat nach Entscheidung über seine Abstammung – die Fortsetzung des wegen des Abstammungsverfahrens unterbrochenen Unterhaltsverfahrens beantragt. Im Fall der Unterbrechung eines Verfahrens (wie hier) gemäß § 25 Abs 2 Z 1 AußStrG ist das Verfahren gemäß § 26 Abs 3 AußStrG vom Gericht über Antrag einer Partei mit Beschluss fortzusetzen, wenn der Unterbrechungsgrund weggefallen ist. Es bestand daher nach dem Fortsetzungsantrag des Kindes vom eine Handlungspflicht des Gerichts, nicht aber eine prozessuale Handlungspflicht des Kindes.

2.2 Richtig ist, dass eine Partei auch dann, wen...

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