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GesRZ 3, Juni 2021, Seite 113

Die Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz

Die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz), ABl L 172 vom , S 18, ist bis in das nationale Recht umzusetzen. Deutschland hat dies bereits im Dezember des Vorjahres mit dem Unternehmensstabilisierungs- und ‑restrukturierungsgesetz (StaRUG), dBGBl I 2020, 3256, getan. In Österreich soll das Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRUG), mit dem eine neue Restrukturierungsordnung (ReO) geschaffen wird, diese Umsetzung vollziehen (RV 950 BlgNR 27. GP). Zielsetzung ist es, Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, zu retten und deren Bestandsfähigkeit wiederherzustellen. Gescheiterten Unternehmen soll ein Neustart ermöglicht werden, es sollen Arbeitsplätze gesichert, notleidende Kredite europaweit abgebaut und die Wirtschaft gefördert werden. Redlichen Unternehmensschuldnern soll die Möglichkeit...

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